Arbeitnehmer

Von Arbeitnehmern werden die folgenden Leistungen sehr häufig in Anspruch genommen:

  • Anfertigung einer Einkommensteuererklärung
  • Überprüfung von Steuererklärungen
  • Beratung zur steuerlichen Gestaltung zukünftiger Sachverhalte
  • Beratung zur Lohnsteuerklassenwahl
  • Beratung zu Abfindungen
  • Beratung beim Übergang in eine selbständige Tätigkeit


Einkommensteuererklärung für Arbeitnehmer


Arbeitnehmer, bei denen eine der folgenden Bedingungen vorliegt, sind zur Abgabe einer Einkommensteuererklärung verpflichtet:

  • Eheleute mit den Steuerklassen III und V
  • Bezug Lohnersatzleistungen (Arbeitslosengeld, Krankengeld) von mehr als 410 €
  • Eintrag von steuermindernden Einträgen auf der Lohnsteuerkarte.
  • Jedoch ist für viele andere Arbeitnehmer die freiwillige Abgabe einer Einkommensteuererklärung oft sinnvoll, da sich meist eine Einkommensteuererstattung erzielen lässt.

 

Ablauf bei der Erstellung einer Einkommensteuererklärung durch uns

  1. Sie vereinbaren einen Termin. Gleichzeitig informieren wir Sie, welche Unterlagen benötigt werden.
    Sollten Sie Fragen zu den Gebühren haben, so beantworten wir diese Ihnen gern vorab, natürlich ohne jegliche Verpflichtung für Sie.
  2. Sie übergeben uns währen des persönlichen Gespräches mit dem Steuerberater die gesammelten Unterlagen und Belege zur Bearbeitung. Dabei klären wir auch Ihre Fragen. Wir beraten Sie insbesondere darüber, welche Aufwendungen Sie steuerlich geltend machen können.
  3. Wir erstellen für Sie die Einkommensteuererklärung aufgrund Ihrer Angaben. Dabei nutzen wir selbstverständlich alle legalen Möglichkeiten aus und ermitteln die steuerlich günstigste Variante. Natürlich berücksichtigen wir auch Ihre Anregungen. Bei der Bearbeitung auftretende Fragen klären wir mir Ihnen telefonisch, per mail, persönlich oder schriftlich.
  4. Wir senden Ihnen Ihre fertige Steuererklärung zu. Sie erhalten weiterhin eine Berechnung über die zu erwartende Steuererstattung bzw. Steuernachzahlung und unsere Gebührenrechnung.
  5. Sie unterschreiben die Steuererklärung bzw. die Vollständigkeitserklärung und senden diese an uns zurück.
  6. Wir reichen die Erklärung dann umgehend beim Finanzamt ein. Dieses erfolgt im Regelfall elektronisch.
  7. Der Steuerbescheid wird vom Finanzamt an direkt uns gesandt. Wir prüfen dann den Bescheid und legen bei Bedarf Einspruch ein. Anschließend erhalten Sie den Bescheid mit dem entsprechenden Vermerk von uns zugesandt.
  8. Sie erhalten vom Finanzamt eine Erstattung oder müssen eine Nachzahlung entrichten.